Wurde der Schlüssel mit einem Ausweis oder ähnlichem verloren bzw. gestohlen, sodass der Schlüssel der Anlage zugeordnet werden kann, so ist die Sicherheit des Schlosses nicht mehr gewährleistet und es muss ausgetauscht werden.
Es empfiehlt sich den Mieter beispielsweise im Übergabeprotokoll darauf hinzuweisen: Befindet sich die Wohnung in einem Gebäude mit einer Schließanlage, so können hohe Kosten entstehen, die der Mieter tragen muss. Hierfür kann er eine Schlüsselversicherung mit der Haftpflichtversicherung abschließen.