Vor einigen Jahren haben zwei Einzelpersonen, die in zwei Wohnungen nebeneinander wohnten zeitgleich gekündigt. Bei der Wohnungsabnahme stellte sich dann heraus, dass die beiden einen Durchbruch zwischen den Wohnungen gemacht haben. Die beiden waren ein Paar und statt sich eine neue Wohnung zu suchen, haben sie lieber einen Durchbruch gemacht.