Im Übergabeprotokoll werden alle Mängel beim Einzug des Mieters schriftlich festgehalten. Sollten beim Auszug des Mieters neue Mängel zu finden sein, kann man diese leicht mit einem Verweis auf das Übergabeprotokoll vom Einzug nachweisen und der Mieter muss diese entsprechend beheben oder ersetzen.